Präventive Maßnahmen bei der Ausfuhr von Gütern
Klaus-Peter Ricke
Prävention spielt eine wichtige Rolle, wenn esum die Sicherheit unserer Gesellschaft geht.Der Grund dafür liegt im islamistischen Terrorismus,der im Angriff vom 11. September 2001 seinen Höhepunkt fand.Schon ca. zehn Jahre früher hatte sich ein Verbrechenereignet, das durch frühzeitige präventiveMaßnahmen hätte verhindert werden können:Der Bau einer Herstellungsanlage für Giftgas inLibyen durch ein deutsches Unternehmen. Teil 1beginnt mit einer Beschreibung dieses Falles. Teil 2stellt die Gefahrenabwehr als ein grundlegendesPrinzip des Polizeirechts sowie die Organisation derPolizei und speziell den Zollfahndungsdienst dar, zudessen Aufgaben die Verhinderung der Weiterverbreitungvon Massenvernichtungswaffen gehört. DieZollfahndung hat dazu die Befugnis zur präventivenÜberwachung der Telekommunikation. Gerade dieseMaßnahme wirft die Frage auf, wie sich Sicherheitsbedürfnisund Freiheit zueinander verhalten müssen.Das BVerfG hat sicherheitsbegründeten Maßnahmenwie der TelekommunikationsüberwachungGrenzen gesetzt, mit denen sich Teil 2 ebenfallsbefasst. Teil 3 stellt vier präventive Maßnahmen beider Ausfuhr von Gütern vor. Insbesondere wird aufdie Frage eingegangen, ob die Bestimmungen überdie präventive Telekommunikationsüberwachungnach ihrer Neufassung – das BVerfG hatte die ursprünglicheRegelung für verfassungswidrig erklärt– nun verfassungsgemäß sind