Risikomanagement im Zollrecht – rechtliches Neuland oder bekanntes Terrain?
Markus Witte
Die Begriffe „Risiko“ und „Risikomanagement“ sind zwar ursprünglich inder Betriebswirtschaftslehre beheimatet, haben aber in jüngerer Vergangenheitauch zunehmend Eingang in das deutsche und europäische Rechtgefunden. Dies galt bislang vor allem für Rechtsgebiete, in denen es umdie Sicherheit von Anlagen oder Produkten ging, wie etwa das Gentechnik-,Chemikalien- oder Lebensmittelrecht.
Mit der sogenannten „kleinen Zollkodexreform“ ausdem Jahr 2005 wurden nun auch die Zollbehördenin Deutschland und anderen europäischen Staatenverpflichtet, ihre Kontrollen auf Risikoanalysen zustützen und ein Risikomanagement einzuführen.Doch was genau bedeutet dies? Greift das Zollrechtdamit lediglich die bestehenden Ansätze zumUmgang mit Risiken aus anderen Rechtsgebietenauf? Oder wird hier rechtliches Neuland betreten?Diesen Fragen geht der Verfasser in der vorliegendenArbeit nach. Er analysiert Entstehungsgeschichteund Ausgestaltung des Risikomanagementsim Zollrecht und versucht eine Einordnung indie bestehenden Konzepte zur Bewältigung vonRisiken in Recht und Betriebswirtschaftslehre.